Seit Februar 2021 findet in unserer Kindertagesstätte wieder ein Regelbetrieb statt. Dies bedeutet, dass alle Kinder zu den gebuchten Zeiten betreut werden können. Eine Einschränkung ist laut Aussage der bayerischen Staatsregierung nicht vorgesehen.
Um einen Corona-Ausbruch innerhalb der Kita zu verhindern, haben wir nach den Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales ein Sicherheits- und Hygienekonzept erarbeitet, das immer wieder den neusten Erfordernissen angepasst wird.
Die wichtigsten Regelungen die Eltern betreffend sind:
- Die Kinder sind in festen Gruppen mit zugeordnetem Personal zu betreuen. In den Randzeiten (Frühdienst oder am Nachmittag)
kann das Personal gruppenübergreifend tätig werden. - Der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ist einzuhalten.
- Auf dem Gelände der Kindertagesstätte ist von allen Erwachsenen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
- Die Übergabe der Kinder erfolgt an der Eingangstür. Auch hier müssen die Eltern eine Maske tragen und den Abstand
zueinander einhalten. - Die Eltern der Krippenkinder dürfen ihr Kind bis an die Gruppentür bringen und auch dort wieder in Empfang nehmen.
Wir bitten, hier auf die Abstände insbesondere auch zu anderen Kindern zu achten.
Wir bitten, hier auf die Abstände insbesondere auch zu anderen Kindern zu achten.
Veranstaltungen außerhalb des normalen Kita-Betriebes werden unter der 3G-Regelung durchgeführt.
Bezüglich des Gesundheitszustandes der Kinder gilt folgendes:
Kinder mit einem leichten Schnupfen oder gelegentlichem Husten können in der Kindertagesstätte betreut werden.
Bei den folgenden Krankheitssymptomen können die Kinder nicht in die Kita gebracht werden:
Fieber, starker Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Bauchschmerzen und Durchfall.
Außerdem dürfen die Kinder innerhalb der letzten 14 Tage keinen Kontakt mit einer an Covid 19 erkrankten Person gehabt haben.
Sollte ein Kind eines der oben beschriebenen Symptome haben, darf es die Kita nicht besuchen.
Wenn ein Kind im Laufe des Tages in der Kita die entsprechenden Symptome entwickelt, müssen wir die Erziehungsberechtigten anrufen und das Kind aus der Kita abholen lassen.
Kinder dürfen mit leichten Symptomen (z.B. Schnupfen, leichter Husten etc.) die Kita besuchen, wenn die Erziehungsberechtigten eine Bestätigung darüber vorlegen, dass vor dem Kita-Besuch zu Hause ein Selbsttest durchgeführt wurde, der negativ ausgefallen ist.
Erkrankt ein Kind hingegen schwerer, hat es also beispielsweise Fieber, Hals- oder Ohrenschmerzen oder starken Husten, darf es erst wieder die Kita besuchen, wenn ein negativer PCR- oder PoC-Antigentest (Testzentrum oder Apotheke) vorgelegt wird
Sollte es tatsächlich passieren, dass ein Kind in Quarantäne muss, dann darf es erst mit der entsprechenden Zulassung durch das Gesundheitsamt wiederkommen.